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In den Wintermonaten bieten wir Ihnen einen Räum-
Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Auszug Satzung der Stadt Recklinghausen über die Straßenreinigung
§ 3
Umfang und Übertragung der Winterwartungspflicht auf die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer
(1) Die Pflicht zur Winterwartung auf allen Gehwegen wird den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen. Die Verpflichtung zur Winterwartung (Anliegerstreupflicht) besteht für alle Gehwege gleichermaßen, ungeachtet der in dem anliegenden Straßenverzeichnis festgelegten Reinigungsklassen in Bezug auf die Straßenreinigung. Es besteht keine Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur Winterwartung auf den Fahrbahnen.
(2) Die Gehwege sind in einer Breite von mindestens 1,50 m, schmalere Gehwege in der Gesamtbreite von Schnee freizuhalten. Ist kein Gehweg vorhanden, so gilt § 1 Abs. 5 Satz 4 entsprechend. Bei Eis-
Mit der Schneeräumung oder dem Bestreuen der Gehwege ist vor der
Hauptverkehrszeit zu beginnen. Als Hauptverkehrszeit gilt:
a) an Werktagen die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr,
b) an Samstagen die Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr,
c) an Sonn-
Während dieser Zeiten sind die Gehwege in einem begehbaren Zustand zu
halten. Die Schneeräumung und das Bestreuen sind erforderlichenfalls zu
wiederholen.